In den Labortests wird, wie die Kommision wiederholt betont hat, die Luftverschmutzung unter echten Straßenverhältnissen nicht korrekt wiedergegeben. Bereits jetzt haben wir die Durchführung von Tests so reformiert, dass sie den tatsächlich verursachten Schadstoffemissionen unter echten Straßenverhältnissen entsprechen. Inzwischen haben die Mitgliedsstaaten beschlossen, dass ab dem kommenden Jahr auf der Basis dieser neuen Tests der echten Fahremissionen (RDE) darüber zu entscheiden ist, ob ein neuer Fahrzeugtyp in den Verkehr gebracht werden kann.
"Heute wurde im Fachausschuss aus Vertreter der Mitgliedsstaaten beschlossen, dass die neue RDE-Prüfung für die von den staatlichen Genehmigungsbehörden (TGB) ab Sept. 2017 erteilten Betriebserlaubnisse für alle neuen zulässigen Kraftfahrzeugtypen (und ab Sept. 2019 für alle Neufahrzeuge) obligatorisch sein soll. In Anbetracht der beschränkten technologischen Möglichkeiten zur kurzfristigen Verbesserung der Emissionseigenschaften von gegenwärtig produzierten Fahrzeugen mit Dieselmotoren unter realen Bedingungen haben sich die Mitgliedstaten darauf geeinigt, dass die Autohersteller die Differenz zwischen dem unter Laborbedingungen getesteten rechtlichen Grenzwert auf der einen und den im RDE-Verfahren ermittelten Wert auf der anderen Seite reduzieren müssen, wenn das betreffende Auto von einem echten Autofahrer auf einer echten Fahrbahn geführt wird (der so genannte "Konformitätsfaktor").
Mit der heutigen Vereinbarung der Mitgliedsstaaten über die erlaubte Differenz zwischen den unter echten und den unter Laborkonditionen ermittelten rechtlichen Grenzen wird eine deutliche Reduzierung gegenüber der aktuellen Diskrepanz (durchschnittlich 400%) erreicht. Den ihr zur Verfügung stehenden Angaben zufolge übersteigen die gegenwärtig hergestellten Euro-6-Dieselfahrzeuge unter echten Straßenverkehrsbedingungen im Mittel vier- bis fünfmal (400 %) den NOx-Grenzwert im Gegensatz zu Laborversuchen.
Ziel ist es zu prüfen, ob die im Prüflabor ermittelten Stickoxidemissionen (NOx) - und zu einem späteren Zeitpunkt dann auch der Partikelgrenzwert - unter echten Einsatzbedingungen nachgewiesen werden können. Der Schadstoffausstoß wird mit tragbaren Emissionsmesssystemen (PEMS) erfasst, die am Auto angebracht sind. Der RDE-Test kann die aktuell festgestellten Abweichungen zwischen den im Prüflabor und den unter Realbedingungen auf der Fahrbahn ermittelten Abgaswerten deutlich verringern; er kann auch der Beeinflussung durch Abschaltgeräte weitgehend entgegenwirken.
Der Fachausschuss für Fahrzeuge hat am 27. April 2015 das zweite Maßnahmenbündel zu den für die RDE-Prüfung maßgeblichen und nicht zu übersteigenden Emissionsgrenzwerten (NTE-Grenzwerte) verabschiedet, das in Kraft tritt, damit die RDE-Prüfung Auswirkungen auf die von der staatlichen Genehmigungsbehörde (TGB) ausgestellte Konformitätsbescheinigung haben kann.
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