Immobilieneigentümer sollten durch einen Energiepass dazu angeregt werden, den Mehrwert ihres Bauwerks durch Modernisierung zu erhöhen. Mit einem Energiepass können Kaufleute und Pächter die Energieeffizienz einer Liegenschaft deutschlandweit einheitlich auswerten. Seit 2008 müssen Hausbesitzer von bis einschließlich 1965 errichteten Wohnblocks nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) den Bewohnern oder Kaufinteressenten einen Energiepass ausstellen.
Auf Wunsch müssen seit Juni 2009 alle Besitzer einen Energiepass vorweisen. Die bis 1977 errichteten Gebäude erfordern einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz, während die nach 1977 errichteten Gebäude die freie Wahl zwischen den beiden Ausweisvarianten haben.
Mit der gesetzlichen Einlagensicherung wird den Kundinnen und Verbrauchern eines Finanzinstituts ein Rückzahlungsanspruch bis zu einem Betrag von EUR 100.000 garantiert, falls dieses aufgrund von finanziellen Problemen die Kautionen nicht auszahlen kann. In den Volksbanken und Sparkassen werden die Kundeneinlagen noch stärker unterlegt. Von allen Einlagensicherungseinrichtungen in Deutschland sind die Volks- und Raiffeisenbanken die ältesten.
In der Regel sichert beispielsweise ein freiwillig eingerichteter Sicherungsfonds die Kundenmittel bis zu 30 Prozentpunkten des jeweiligen Haftkapitals des entsprechenden Kreditinstituts. Dagegen sind die Kundeneinlagen von Volksbanken und Raiffeisenbanken mittelbar, aber unbefristet gesichert. Die Vorteile des freiwillig eingerichteten Spareinlagensicherungsfonds sind, wie der Titel schon sagt, nicht durch die Pflichtgarantie abgedeckt.
Der Schutz der Volksbanken und Raiffeisenbanken wird durch den BVR verwaltet. Kundeneinlagen werden über zwei Sicherungssysteme abgesichert: den Sicherungsfonds und das Sicherungsnetz. Wenn sich eine Mitgliedsinstitution (neben den Volksbanken und Raiffeisenbanken auch Sparkassen, die PSD-Banken, die Sparda-Banken, Realkreditbanken, die Genossenschaftszentralbanken und die Kirchenkreditgenossenschaften ) in wirtschaftlichen Notlagen befindli.
Ob Bürgschaft, Bürgschaft, zinsloses oder verzinsliches Kreditgeschäft und Bargeldzuschüsse - die Unterstützungsleistungen können auf vielfältige Art und Weisen angeboten werden. Finanziert wird der Fond zu 90 vH von regionalen Handelsbanken, zu 10 vH vom BVR und überregionalen Institutionen (z.B. DG-Bank).
Reicht der Fonds nicht aus, um die Liquiditätssituation des Instituts wiederherzustellen, stellt der BVR weitere Sicherheiten und Sicherheit. Es werden Sicherheiten in Hoehe von 60 Prozentpunkten der individuellen Pauschalwertberichtigungen angenommen. Auf diese Weise stellt das Unternehmen sicher, dass der BVR die im Rahmen des Verbunds eingegangenen Engagements abdeckt.
Bei Dienstleistungen aus dem Sicherungsfonds können die teilnehmenden Kreditinstitute zur Vorlage von Schuldscheinen aufgerufen werden. Egal ob Spareinlagen, Sichteinlagen, Termingelder, Sparkassen oder Inhaberobligationen anderer Kreditinstitute - das Einlagensicherungssystem der genossenschaftlichen Kreditinstitute sichert Kundeneinlagen ohne jegliche Begrenzung. Seitdem musste weder ein Mandant kompensiert noch eine Mitgliedsinstitution aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit unterstützt werden.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum