Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff "Darlehen" jeden gesetzlich zugelassenen Vertrag, bei dem Verbrauchsgüter, namentlich Geldmittel oder Geldwerte, in die Kontrolle einer anderen Partei übergehen und von dieser anderen Partei nach einer bestimmten Zeitspanne mit oder ohne Verzugszinsen gleicher Art und Qualität zurückerstattet werden müssen. 2 ) )1 "Kreditgeber" im Sinn dieser Regelung ist die protestantische Landeskirche in Österreich, repräsentiert durch den Höchstkirchenrat A. B. 2 Wenn ein Kreditvertrag zwischen öffentlich-rechtlichen Stellen der protestantischen Teilkirche A.
Die vorliegende Richtlinie gilt entsprechend. Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff "Kreditnehmer" Pfarreien, Pfarreienvereinigungen, Superintenditäten, Kirchenbau, Kirchenverbände oder Firmen, die im Dienst der Gemeinde stehen. 4. Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff "Projekt" alle angemessenen und gesetzlich zugelassenen Maßnahmen zur Erfuellung der Pflichten der Kreditnehmer.
In keinem Falle entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abschluß eines Kreditvertrages. Die Kreditverträge bedürfen der Schriftform. Der Kreditnehmer hat die Kosten für die Durchführung des Vertrages zu tragen. In Ausnahmefällen können bei dem Darlehensgeber unter bestimmten Voraussetzungen Darlehensanträge gestellt werden. Der Antrag muss enthalten: eine Darstellung des Ziels oder Zwecks des Projekts, für das die Kreditmittel eingesetzt werden sollen; die Rechtfertigung der beanspruchten Darlehenshöhe; einen Projektzeitplan; einen kompletten Finanzierungsplan für das Projekt und einen Rückzahlungsplan für das beantragte Projekt; die Jahresabschlüsse und Budgetpläne der letzten drei Jahre; die Kirchenbaugenehmigung oder die befürwortende Stellungnahme des Bauanwalts der Evangelischen Kirche A.
B. wenn die Mittel aus dem Kredit für die Bauleitung im Sinn der Baugesetzbuch, BGBl. Nr. 201/2002, 191/2004, 31/2006, für den Nachweis aller Anträgen oder Verpflichtungen für Kredite anderer kirchlicher, staatlicher oder privater Institute oder juristischer Personen; die Verpflichtung eines Kreditinstituts zur Gewährung eines Kredits oder die Hinterlegung einer Bankbürgschaft, wenn zusätzlich zu dem beantragte Kredit andere Kredite vom gleichen Kreditnehmer für das gleiche Vorhabengeschäft in Anspruch genommen werden; die in jedem Fall erforderlichen Sicherheiten müssen dem Kreditgeber in der gleichen Art und Weise zugehen.
3 ) Die Gesuche sind sofort zu bearbeiten; der Darlehensgeber bestimmt die Deckungsfähigkeit des entsprechenden Gesuchs durch Beschlussfassung. Der Kreditvertrag darf nur geschlossen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass es keine andere erlaubte Finanzierungsform für die Projektdurchführung gibt (Subsidiaritätsprinzip). Obwohl Kredite in der Praxis nicht auf einen bestimmten Zweck beschränkt sind, kann der Kreditvertrag Zweckbestimmungen, Konditionen oder Verpflichtungen enthalten.
3 ) 1 Die Dauer des Kreditvertrages darf zehn Jahre nicht überschreit. Wird im Kreditvertrag ein Zins festgelegt, ist der Zins der jährliche Durchschnitts-Euribor abzüglich 12,5% (z.B. E-Ribor 4,0% minus 12,5% = 0,5% = 3,5%). Zusätzlich zu dem Darlehensbetrag, der Darlehenslaufzeit, der Rückzahlung, etwaigen Zinserträgen und anderen zusätzlichen Bestimmungen muss der Kreditvertrag Folgendes enthalten: die Form der Berichterstattung und Abwicklung des subventionierten Projekts; bei Krediten über 100.000 den Auditbericht eines vereidigten Auditors; die Form und den Zeitplan der Bewertung des Projekts durch externe Sachverständige.
Kreditgeber und Kreditnehmer müssen beachten: die Subventionsrichtlinienverordnung (ABl. Nr. 226/1999, 52/2006); 6 der Satzung des Österreichisch-Lutherischen Nationalkomitees (ABl. Nr. 248/1999, 230/2006); die Verwaltungsordnung für die Verwaltung von Kircheneigentum (ABl. Nr. 248/1999, 230/2006). Nr. 104/2005); die Richtlinie über die Meldung der finanziellen Anfälligkeit (ABl. Nr. 121/2005, 225/2005, 253/2005); die Richtlinie über die Verpflichtung zur Bewertung der laufenden Verpflichtungen von Kirchenarbeiten (ABl. Nr. 83/1998).
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum